Wie wir erst gestern erfahren haben, wurde i.S. Kiesabbau dem Betreiber ein Änderungsbescheid erteilt. Die Nachfragen in den zuständigen Abteilungen beim Landratsamt erbrachten folgende Auskünfte:
- Der Bescheid wurde bereits im Juli erteilt
- Lt. dem Leiter des zuständigen Referats gab es aus seiner Sicht lediglich „redaktionelle Änderungen“: Einmal zum Thema Lärmschutz – hier sollte nochmals ein zweiter Emissionspunkt berücksichtigt werden, zum anderen wurde die Anzahl der max. Fuhren (also rein und raus) konkret festgelegt, die genaue Anzahl wusste er aus dem Stand jetzt nicht mehr. Ein Verstoß dagegen würde dann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.
- Die Fachbereichsleiterin sagte noch, dass vorerst kein Abbau erfolgen wird, solange über die Gerichtsverfahren noch nicht entschieden ist
Es sieht also so aus, als ob sich an der ursprünglichen Genehmigung – trotz der Petitionen – in der Substanz erst einmal nichts geändert hätte.
22/09/23
mh