Aus für Kiesabbau im Gewerbegebiet Höhenkirchen-Siegertsbrunn?

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Wie aus uns vorliegenden Informationen hervorgeht, hat die entsprechende Fachabteilung im Landratsamt (LRA) das geplante Vorhaben im vorgesehenen Umfang als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt. Als Gründe werden genannt:

  • Rund 40% der Fläche liegen in einem Gebiet, das lt. Flächennutzungsplan (FNP) als Gewerbegebiet und Aufforstung ausgewiesen ist.
  • Dazu kommt, dass die geplante Erschließung südlich des Schnepfenluckenwegs ebenfalls im Widerspruch zur im FNP beabsichtigten Erschließung des Gewerbegebiets steht.

Somit steht dem geplanten Vorhaben ein öffentlicher Belang entgegen. Diese Einschätzung wird auch durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in einem ähnlich gelagerten Fall gestützt.

Derzeit wurde das Genehmigungsverfahren auf Wunsch des Antragstellers ‚ruhend gestellt‘, das LRA wird also in dieser Sache von sich aus nichts mehr unternehmen. Es ist damit noch kein endgültiger Bescheid ergangen, aber die Chancen stehen günstig, dass der Kiesabbau an dieser Stelle verhindert werden kann. Ob die Firma AEM das Verfahren wieder aufnehmen will oder einen zurückgezogenen weiteren Antrag (Kiesabbau am Feld nahe der Leonhardikirche) wieder stellen wird, ist offen. Auf jeden Fall prüft die Gemeindeverwaltung in Höhenkirchen-Siegertsbrunn parallel, in wieweit es möglich ist, die ausgewiesenen Wasservorrangflächen entsprechend auszuweiten.

Vorsichtige Entwarnung also für die Luitpoldstraße – sie bleibt wohl vorerst von rund 60 LKW-Fahrten täglich verschont.

02/09/21

mh

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Markus
Markus
2 Jahre her

Was für eine überraschende Nachricht.
Kann man die Einschätzung des LRA schriftlich im Detail irgendwo nachlesen?
Auch das Bezugs-Urteil des BayVerwG würde ich gerne nachlesen- gibt es da ein Aktenzeichen?
Danke
MD